EU: Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Personalausweis ab 2020

Personalausweise sollen ab 2020 nebst einem digitalen Gesichtsbild auch zwei Fingerabdrücke enthalten. In Deutschland ist aber der Fingerabdruck im Ausweis bislang freiwillig.

In nur zehn von 28 EU-Staaten ist es bislang Pflicht, den Fingerbadruck im Ausweis speicher zu lassen. Bis 2020 soll die neue Regelung in allen EU-Staaten umgesetzt sein, alle neu ausgestellten Personalausweise werden dann die Abdrücke von zwei Fingern enthalten.

Mit der neuen Verordnung soll nach der EU-Kommision verhindert werden, dass Terroristen oder Kriminelle Dokumente fälschen und falsche Identitäten übernehmen.

Das Erfassen des Fingerabdrucks stieß bei Datenschützern in Europa bislang auf harte Kritik. Es ist von einem „schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte“ die Rede, wenn Fingerabdruckdaten gespeichert werden.

Als Kompromiss werde daher die neu erfassten Fingerabdrücke nicht zentral gespeichert, sondern nur auf dem Chip im Ausweis.

 

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