Laut Kartellamt hat Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke eine marktbeherrschende Stellung und muss daher das Zusammenführen von Daten einschränken.
Momentan führt Facebook die Daten seiner Tochterunternehmen wie Whatsapp oder Instagram ohne Zustimmung der Benutzer mit den Daten der Facebookseite zusammen. Das Kartellamt hat Facebook daher auferlegt, innerhalb von zwölf Monaten, eine Wahlmöglichkeit für Benutzer genannter Dienste zu schaffen. Die Benutzer der jeweiligen Dienste sollen selbst bestimmen können, ob Ihre Daten mit den Daten anderer Dienste zusammengeführt werden können.
Facebook sieht sich aber im Recht mit der aktuellen Handhabung der Benutzerdaten. Nach Auffassung des Unternehmens würden die erhobenen Daten gemäß der europaweit geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden. Zudem sei keine marktbeherrschende Stellung gegeben, da weitere Soziale Netzwerke wie Twitter, Youtube oder Snapchat einen erheblichen Teil des Marktes ausmachen würden.
Facebook hat angekündigt, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes einzulegen.