Mit Beschlüssen von Anfang Februar (1 BvR 142/15, 1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10) wurde vom Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das automatisierte Scannen von KFZ Kennzeichen einen Grundrechtseingriff darstellt.
Mit Beschlüssen von Anfang Februar (1 BvR 142/15, 1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10) wurde vom Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das automatisierte Scannen von KFZ Kennzeichen einen Grundrechtseingriff darstellt.