Selbst wenn ein E-Mail-Provider zum Betrieb seines Dienstes die IP-Adressen seiner Kunden nicht benötigt, ist dieser nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsegrichts verpflichtet, die IP-Adressen zu erheben und zu speichern. Der E-Mail Provider Posteo hatte seine technische Infrastruktur dermaßen eingerichtet, dass intern die IP-Adressen der Kunden im Internet nicht mehr benötigt wurden. Als das Unternehmen deshalb […]